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    Noratis AG Börsengang des Bestandsentwicklers von Wohnimmobilien im Marktsegment Scale (Seite 3)

    eröffnet am 27.06.17 17:48:26 von
    neuester Beitrag 31.05.24 13:04:22 von
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      Avatar
      schrieb am 27.12.23 01:59:53
      Beitrag Nr. 590 ()
      @Alle,
      die sich wehren möchten:

      Um keine Ansprüche zu verwirken (das kann schnell gehen), muss man nun dringend ALLE Beteiligten Seiten "bösgläubig" machen und davon in Kenntnis setzen, dass man die Barzahlung zurückweist und auf Erfüllung des geschlossenen Vertrages pocht. Alle schließt Metzler ausdrücklich mit ein:

      1. eigene Bank (geltende Lagerstellen AGBs anfordern; sämtliche Buchungs- und Auftragsbelege sowohl eingehend als auch ausgehend zu überreichen nebst Abtretungserklärung betreffend aller Rechte und Rechtspositionen)
      2. Emittent
      3. Metzler
      4. Lagerstelle (Rechtsabteilung)
      5. BaFin (Anzeige Unklarheiten bei einem Emittenten; offenbar gravierende Probleme bei einer Wertpapiersammelbank)

      Alles (außer BaFin) per Einschreiben/Rückschein. Idealerweise mit anwaltlicher Hilfe, aber die Rechtsposition schützen sollten im Zweifel auch eindeutig formulierte Eigenschreiben.

      Um die Wirtschaftsredaktionen wichtiger Pressemedien kümmere ich mich...
      Noratis | 7,625 €
      Avatar
      schrieb am 27.12.23 01:46:59
      Beitrag Nr. 589 ()
      Der ersten anwaltlichen Einschätzung liegt der Fall hier im Zweifel komplizierter als gedacht. Meine Benennung des Schuldigen nehme ich daher hiermit ausdrücklich zurück - es ist gar nicht ausgemacht, dass die Lagerstelle hier der Böse ist, erstmal ist sie nur "Ausgleichsanbieter". Ob im Auftrage eines Dritten (z.B. des Emittenten) ist unklar und muss offen bleiben. Tatsache ist, dass der Emittent das Angebot veröffentlicht hat und damit Anspruchsgegner ist, der aktienrechtliche „Gegenmaßnahmen“ einleiten kann resp. muss. Interessant ist doch, dass es nach der KE bei der "etwas schief" ging, trotzdem anschließend nochmal eine KE durchgeführt wurde. Aber nicht etwa um das "aufgetretene Problem" und rechtmäßige Ansprüche zu erfüllen sondern erneut den Großaktionär einseitig zu begünstigen. Allein dieser Umstand zeigt imho, dass Noratis und dessen Organe nahe an der Grenze der Rechtmäßigkeit agieren. Die KE unter BZR-Ausschluss kann man doch nur dann überhaupt rechtfertigen, wenn bei der "großen" KE zuvor das BZR gewährt wurde, wasin der Praxis gerade nicht passiert ist. Und zwar unter Mitwirkung des Emittenten und seiner abwickelnden Bank (Metzler). Dass Merz Eigeninteresse verfolgt ist per se nicht verwerflich - als AR-Vorsitszender hat Merz aber entscheidenden Einfluss auf den Vorstand als dessen "Vorgesetzter" und da wirds dann haarig, wenn dieser Vorstand absolut notwendige Handlungen zugunsten seines Großaktionärs und Chefs unterlässt.

      D.h. auach die Noratis Organe haben bald ordentlich rechtlichen Ärger am Halse. Versprochen.
      Noratis | 7,625 €
      Avatar
      schrieb am 21.12.23 20:36:40
      Beitrag Nr. 588 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.003.062 von dogweiler am 21.12.23 20:21:24Ok, danke.
      Noratis | 7,950 €
      Avatar
      schrieb am 21.12.23 20:21:24
      Beitrag Nr. 587 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.003.011 von Covacoro am 21.12.23 20:09:28Nein, das kann und möchte ich nicht. Das was ich hier einstelle ist insg. schon "hart an der Grenze".

      Du hast recht, das jede Seite die behauptet nicht schuld zu sein, am Ende dafür auch Beweise vorlegen muss. Das ist jetzt aber Sache des Anwalts zu entscheiden, von wem was angefordert wird. Ich glaube meiner Bank erstmal und habe kein Grund daran zu zweifeln, dass die Weisung rechtzeitig weitergegeben wurde.
      Noratis | 7,950 €
      1 Antwort
      Avatar
      schrieb am 21.12.23 20:09:28
      Beitrag Nr. 586 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.002.978 von dogweiler am 21.12.23 19:58:40
      Frage
      @dogweiler

      Kannst Du verraten, bei welcher Depotbank Du die Noratis-Aktien gehalten hast?
      Das Schreiben Deiner Depotbank bestätigt ja, dass die Frist zur Ausübung BZR eigentlich noch eingehalten wurde (trotz Verzögerung).

      Hier wäre es natürlich hilfreich gewesen, wenn Sie Dir gleich den Nachweis dazu in die Hand drücken
      (Übermittlung per Fax am xx.xx.xx. um 23:59 Uhr siehe Anlage) - so unkonkret wie es da steht, wird es kein Gericht akzeptieren.
      Noratis | 7,950 €
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      Avatar
      schrieb am 21.12.23 19:58:40
      Beitrag Nr. 585 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.002.882 von Straßenkoeter am 21.12.23 19:32:12Ja, für die Mitgeschädigten ist das ne gute Nachricht, für den Anspruchsgegener eine sehr unschöne.

      Die Quote derer, die sich dagegen wehren dürfte unerwartet hoch ausfallen, so dass sich diese gewählte "Lösung" als sehr dumme Idee erweisen wird. Den Imageschaden, den die Presseberichterstattung bedeuten wird, ist - aus meiner Sicht - ein vielfaches größer, als der vermeintlich so "gesparte" Betrag. Von anderen Aspekten ganz zu schweigen.

      Dazu ist die Aktion ein Bärendienst an der Aktienkultur in Deutschland. Käme der Anspruchsgegener damit auch nur teilweise durch, gäbe es künftig keinerlei Rechtssicherheit mehr am Standort DE bei einer (börslichen) Kapitalmaßnahme. Man müsste als BZR-Inhaber immer damit rechnen um seiner Rechte letztlich beraubt (und mit einem Krümel abgespeist) zu werden.

      Sich über das Recht aus vermeintlich billigen Gründen hinwegzusetzen, darf keinen Erfolg haben. Ja, für uns Geschädigte mag es hier primär ums Geld gehen und das mag für Ausstehende nicht sonderlich schutzwürdig sein. Man sollte aber nicht übersehen, dass es um viel mehr geht - nämlich UM ALLES. Um die Verteidigung des Rechts! Insofern ist es in gewisser Weise die Pflicht (sic!) eines jeden Geschädigten dagegen aufzustehen und den Rechtsstaat zu verteidigen! Das sind wir uns schuldig und auch allen anderen (die nach uns eine KE zeichen werden). Es darf hier kein Präzedenzfall im negativen Sinne geschaffen werden (= wenn es sich am Ende gelohnt hätte, das Recht zu brechen). Das wäre der Anfang vom Ende (s. broken windows theory). Das Gegenteil muss eintreten: nie wieder darf jmd. auch nur einen Gedanken daran verschwenden, dass es doch auch "anders" geht als zu seinen Fehlern zu stehen.
      Noratis | 7,950 €
      6 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.23 19:32:12
      Beitrag Nr. 584 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.002.837 von dogweiler am 21.12.23 19:23:00Gott sei Dank bist du dabei doggi. Istanbul und du ihr habt nach meiner Einschätzung beide dicke Eier in der Hose und lasst euch das nicht gefallen. Ich selbst bin nicht betroffen, da ich nach dem letzten Debakel die Reißleine gezogen habe. Konnte also an der Kapitalerhöhung gar nicht teilnehmen. Bin gespannt wie es weiter geht.
      doggi ist gut, wenn du den anderen Forumsteilbehmern mit Rat zur Seite stehst.
      Noratis | 7,950 €
      7 Antworten
      Avatar
      schrieb am 21.12.23 19:23:00
      Beitrag Nr. 583 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.002.729 von Straßenkoeter am 21.12.23 19:03:36Ich glaube die Bankanwälte haben sich dafür entschieden, hier keine Schuldzuweisung betreiben zu wollen. Der eigene Anwalt schreibt nun natürlich aussergerichtlich Metzler an und die werden ganz sicher über ihre Anwälte ausrichten lassen, dass sie fristgerecht keine entsprechende Weisung erreicht hat und man insofern an die Lagerstelle als tatsächlicher Anspruchsgegner verwaist.

      Dann geht das Schreiben an die raus und sie dürfen sich verhalten. Dann wird die Klageschrift aufgesetzt und ans zuständige Gericht gefaxt / geschickt. Und das wird Dutzendfach / hundertfach passieren. Das Gericht wird sich freuen.

      Die Presse kriegt auch einiges zu berichten. Und die Staatsanwaltschaft zu ermitteln. Wird lustig.
      Noratis | 7,950 €
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      Avatar
      schrieb am 21.12.23 19:13:46
      Beitrag Nr. 582 ()
      Antwort auf Beitrag Nr.: 75.002.729 von Straßenkoeter am 21.12.23 19:03:36Und ist es nicht witzig, dass die Mutter von CBL und Noratis von allen Städten in Deutschland - natürlich rein zufällig - in exakt der selben Stadt ansässig sind?

      Alles Zufall, ganz sicher. Die Graichen-Affäre lässt freundlich grüßen... aber könnten wir trotzdem mal die Trauzäugen der Merz Manager prüfen? ;)
      Noratis | 7,950 €
      Avatar
      schrieb am 21.12.23 19:03:36
      Beitrag Nr. 581 ()
      Unglaublich. Metzler nimmt die Bezugsrechte einfach nicht an und der Großaktionär kann dann diese Stücke günstig kaufen. Habe ich den Sachverhalt richtig wider gegeben?
      Noratis | 7,950 €
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