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    Online-Glücksspiele  229  0 Kommentare
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    Neues LG-Urteil - Online-Casino muss Spieler 25.000 € zurückzahlen!

    Das LG Aschaffenburg hat ein Online-Casino zur Rückzahlung von Spielerverlusten in Höhe von 25.000 € verurteilt. Auch Sie wollen Ihr Geld zurück? Wir helfen Ihnen! Holen Sie sich jetzt Ihre kostenlose Erstberatung.

     

     

    Der Fall vor dem LG Aschaffenburg - Online-Casino verurteilt!

    Ein Mann hatte durch die Teilnahme an Glücksspiele im Internet insgesamt 25.000 € verloren. Er klagte vor dem Landgericht (LG) Aschaffenburg gegen die Betreiberin eines Online-Casinos auf Rückzahlung seiner Spielerverluste und bekam recht.

    Der beklagten Betreiberin fehlte die für das Veranstalten von Online-Glücksspielen in Deutschland erforderliche Lizenz. Laut dem Gericht habe sie somit keinen Anspruch auf das Geld. Sie muss in der Folge nun alle Verluste an den Kläger zurückzahlen.

     

    Veranstaltung illegaler Online-Glücksspiele durch Online-Casino!

    Der Kläger hatte zwischen 2023 und 2022 auf einer deutschsprachigen Internetseite an diversen Online-Glücksspielen teilgenommen und über die Jahre insgesamt 25.000 € verspielt. Diese kann er nun jedoch zurückverlangen.

    Denn laut Gericht müssen Betreiber von Online-Casinos seit dem 1. Juli 2021 über eine deutsche Lizenz verfügen. Wenn diese Erlaubnis fehlt, werden die Glücksspiele illegal veranstaltet. Dies ist laut dem LG Aschaffenburg der Fall. Die Betreiberin muss somit die Spielerverluste erstatten.

     

    Steht Teilnahme des Spielers dem Veranstaltungsverbot illegaler Glücksspiele entgegen?

    Die Beklagte hat mit dem Angebot gegen das Verbot der Veranstaltung von Online-Glücksspielen verstoßen. Die im Rahmen des Angebots abgeschlossenen Verträge mit dem Kläger sind daher nichtig. Dem Rückzahlungsanspruch des Spielers stehe laut Gericht auch nicht entgegen, dass der Kläger an den illegalen Glücksspielen teilgenommen hat.

    Für das LG Aschaffenburg sei nicht erkennbar, dass der Kläger das Verbot kannte. Die Beklagte konnte hier auch nicht das Gegenteil beweisen.

    Eine andere Ansicht sei nicht mit dem Ziel des Verbots vereinbar. Spieler sollen vor den suchtfördernden und betrügerischen Aspekten von Glücksspielen geschützt werden. Dieser Zweck dürfte nicht dadurch unterlaufen werden, dass die Anbieter illegaler Glücksspiele die Spieleinsätze behalten dürfen.

     

    Holen auch Sie sich Ihr Geld zurück!

    Die wenigsten Betreiber von Online-Casinos verfügen über eine solche erforderliche deutsche Lizenz. Die zahlreichen verbraucherfreundlichen Urteile zeigen: Spieler haben somit gute Chancen, ihre Verluste zurückzuholen.

    Die Kanzlei Mingers. Rechtsanwälte ist spezialisiert auf dem Gebiet des Verbraucherrechts und hilft Ihnen Ihre Verluste zurückzufordern. Holen Sie sich jetzt eine Betroffenheitsprüfung ein und erhalten Sie Ihr Geld zurück! 

     

    Wir sind für Sie da!

    Wenden Sie sich bei weiteren Fragen gerne an Mingers. Rechtsanwälte! Wir beraten Sie gerne. Holen Sie sich jetzt Ihre kostenlose Erstberatung! Erreichen können Sie uns unter der Telefonnummer 02461/ 8081, dem Kontaktformular auf unserer Website oder schreiben Sie uns eine E-Mail. Weitere Rechtswege finden Sie in unserem Blog oder YouTube-Channel

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    Markus Mingers
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    Markus Mingers ist Rechtsanwalt für Verbraucherrecht, sowie Arbeitsrecht, Bank- und Kapitalmarktrecht. Seit mehr als 20 Jahren ist er als Anwalt tätig. Als Inhaber von Mingers. Rechtsanwaltsgesellschaft erzielt er mit seinem Team bisher unbekannte Gewinne für Verbraucher. Er ist Experte im Bereich Rückabwicklung Lebensversicherung, Widerruf Autokredit und Verbraucherdarlehen sowie im VW Abgasskandal. Bekannt ist Markus Mingers vor allem durch seine Auftritte bei n-tv oder RTL sowie als Experte von FOCUS Online, hier ist sein Rat im Verbraucherrecht zu aktuellen Themen gefragt.
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    Verfasst von Markus Mingers
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