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     125  0 Kommentare Singulus Technologies AG lädt zur 2. AGV am 21. Mai in Frankfurt am Main


    Abstimmung ohne Versammlung vom 25. bis 29. April 2024 verfehlt 50%-Quorum – die Singulus Technologies AG lädt daher alle Inhaber der Singulus-Anleihe 2016/26 (ISIN DE000A2AA5H5) zu einer zweiten Gläubigerversammlung (AGV) in Form einer Präsenzveranstaltung am 21. Mai 2024 um 13:30 Uhr (MESZ) nach Frankfurt am Main (Crowne Plaza Frankfurt – Congress Hotel) ein. Für die Teilnahme an der Versammlung ist eine Anmeldung bis spätestens 18. Mai 2024 um 24.00 Uhr erforderlich. Ein beschlussfähiges Quorum ist bei einer Teilnahme von 25% des ausstehendes Anleihevolumens erreicht.

    Singulus schlägt den Anleihegläubigern u.a. vor, die Laufzeit der Anleihe um weitere drei Jahre bis 2029 zu verlängern und den Zinskupon im Verlängerungs-Zeitraum auf 5,50% p.a. anzupassen. Zudem sollen die Anleiheinhaber auf Kündigungsrechte in bestimmten Fällen verzichten und der Bond zum Endfälligkeitstermin am 29. Juli 2029 zu 105% zurückgezahlt werden. Das ausstehende Volumen der Anleihe beträgt rd. 12 Mio. Euro. 

    Hinweis: Die Einladung wird am 3. Mai 2024 im Bundesanzeiger veröffentlicht und ist ab diesem Tag auch auf der Unternehmenswebseite abrufbar. Weitere Unterlagen zur Abstimmung finden Sie ebenfalls im Anleihen-Bereich auf der Homepage des Unternehmens. Es besteht die Möglichkeit, sich von einem Bevollmächtigten vertreten zu lassen oder alternativ den Stimmrechtsvertreter der Singulus Technologies AG zu bevollmächtigen, der entsprechend der ausdrücklichen Weisungen abstimmen wird.

    Anleihen Finder Redaktion.

    Foto: pixabay.com

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