Morphosys: Setzen auf marktreife Partnerprojekte und dicke Meilensteine
eröffnet am 02.01.15 05:10:44 von
neuester Beitrag 16.05.24 22:54:39 von
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Antwort auf Beitrag Nr.: 75.796.822 von Hubertuss am 16.05.24 13:52:13Es gibt hier nun mehrere optionalitäten.
Definitiv kommen wird ein delisting, der Angebotspreis hier wird wieder bei 68 EUR liegen, da dies der höchste vorerwerbspreis seitens Novartis war. Aktuell könnte Novartis noch über die Börse höher zukaufen, da sich die nachzahlungsverpflichtung binnen Jahresfrist für die andiener nur auf außerbörsliche Käufe bezieht, Novartis wird dies aber nicht machen, weil dies dann zu einem höheren delistingpreis führen würde und ich kenne keine einzige Übernahme, bei der der übernehmer binnen Jahresfrist überzahlt hätte.
Die große Frage ist jetzt, ob Novartis gleich einen BGAV ankündigt und abschließt oder ob sie diese Flanke offen lassen und darauf setzen durch die nachfrist und das delisting Angebot auf über 90 Prozent kommen um gleich einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze out durchführen zu können. Wäre dies der Fall, wäre der festgelegte abfindungspreis der höhere Wert des volumsgewichteten 3 monatsschnitts (3mVWAP) des Zeitraums für Bekanntgabe der Absicht oder der Wert eines IDWS Gutachtens, dieser Wert liegt aber laut abgebotsunterlage weit unter 68 (ist halt die Frage ob das eine Drohgebärde war oder ist) Wenn sie sich beeilen und gleich das delisting nachschieben, dauert es aber in etwa 2 Monate bis das durch ist und dann dürfte der Vwap über 68 liegen. Im nachgang wird es dann ein Spruchverfahren geben, bei dem der abfindungspreis überprüft wird und die Entscheidung für oder gegen alle abgebundenen Aktionäre gilt, egal ob man Antragsteller im Spruchverfahren ist oder nicht. Eine etwaige Nachzahlung wird vom Zeitpunkt der Ausbuchung der Aktien bis zum letztinstanzlichen Entscheid mit 5% über dem Basiswissen laut BGB verzinst.
So, allerdings deutet viel mehr darauf hin, dass Novartis sofort einen Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag anstrebt, welcher mit einer 3/4 Mehrheit auf der HV möglich ist. Wird dieser abgeschlossen, gilt analog die Methodik der Bewertung wie oben beschrieben, allerdings bleibt man Aktionär eines Unternehmen, welches von Novartis beherrscht wird, dafür erhält man eine garantiedividene, welche unabhängig von der ertragslage vom Morphosys von Novartis bezahlt werden muss. Der BGAV hat eine mindestlaufzeit von 5 Jahren und kann dann erstmalig gekündigt werden.
Spannend ist hier die Frage, ob die detaillierte Erwägung des BGAV in der abgebotsunterlage schon als Ankündigung gilt und der vwap somit bei 51 liegt, diese Sichtweise wäre aber extrem fragwürdig, da Novartis zu diesem Zeitpunkt keine einzige Morphosys Aktie besessen hat.
Kündigen sie nach Vollzug des Angebots nächste Woche den BGAV an und dies gilt als relevanter Zeitpunkt, weiss man, dass die BGAV Abfindung bei mindestens rund 66 EUR liegt. Das besondere ist jetzt daran, dass man diese Abfindung so lange annehmen kann, solange das mit Sicherheit eingeleitete Spruchverfahren letztinstanzlich entschieden ist ( hier geht es um die Frage der Höhe der Ausgleichszahlung und der Abfindung). Der Charme liegt jetzt daran, dass die Abfindung für die Dauer des Spruchverfahren mit 5% über dem Basiszins verzinst wird (aktuell 8,62%), die jährliche Ausgleichszahlung wird hier allerdings abgezogen.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich
Definitiv kommen wird ein delisting, der Angebotspreis hier wird wieder bei 68 EUR liegen, da dies der höchste vorerwerbspreis seitens Novartis war. Aktuell könnte Novartis noch über die Börse höher zukaufen, da sich die nachzahlungsverpflichtung binnen Jahresfrist für die andiener nur auf außerbörsliche Käufe bezieht, Novartis wird dies aber nicht machen, weil dies dann zu einem höheren delistingpreis führen würde und ich kenne keine einzige Übernahme, bei der der übernehmer binnen Jahresfrist überzahlt hätte.
Die große Frage ist jetzt, ob Novartis gleich einen BGAV ankündigt und abschließt oder ob sie diese Flanke offen lassen und darauf setzen durch die nachfrist und das delisting Angebot auf über 90 Prozent kommen um gleich einen verschmelzungsrechtlichen Squeeze out durchführen zu können. Wäre dies der Fall, wäre der festgelegte abfindungspreis der höhere Wert des volumsgewichteten 3 monatsschnitts (3mVWAP) des Zeitraums für Bekanntgabe der Absicht oder der Wert eines IDWS Gutachtens, dieser Wert liegt aber laut abgebotsunterlage weit unter 68 (ist halt die Frage ob das eine Drohgebärde war oder ist) Wenn sie sich beeilen und gleich das delisting nachschieben, dauert es aber in etwa 2 Monate bis das durch ist und dann dürfte der Vwap über 68 liegen. Im nachgang wird es dann ein Spruchverfahren geben, bei dem der abfindungspreis überprüft wird und die Entscheidung für oder gegen alle abgebundenen Aktionäre gilt, egal ob man Antragsteller im Spruchverfahren ist oder nicht. Eine etwaige Nachzahlung wird vom Zeitpunkt der Ausbuchung der Aktien bis zum letztinstanzlichen Entscheid mit 5% über dem Basiswissen laut BGB verzinst.
So, allerdings deutet viel mehr darauf hin, dass Novartis sofort einen Beherrschungs und Gewinnabführungsvertrag anstrebt, welcher mit einer 3/4 Mehrheit auf der HV möglich ist. Wird dieser abgeschlossen, gilt analog die Methodik der Bewertung wie oben beschrieben, allerdings bleibt man Aktionär eines Unternehmen, welches von Novartis beherrscht wird, dafür erhält man eine garantiedividene, welche unabhängig von der ertragslage vom Morphosys von Novartis bezahlt werden muss. Der BGAV hat eine mindestlaufzeit von 5 Jahren und kann dann erstmalig gekündigt werden.
Spannend ist hier die Frage, ob die detaillierte Erwägung des BGAV in der abgebotsunterlage schon als Ankündigung gilt und der vwap somit bei 51 liegt, diese Sichtweise wäre aber extrem fragwürdig, da Novartis zu diesem Zeitpunkt keine einzige Morphosys Aktie besessen hat.
Kündigen sie nach Vollzug des Angebots nächste Woche den BGAV an und dies gilt als relevanter Zeitpunkt, weiss man, dass die BGAV Abfindung bei mindestens rund 66 EUR liegt. Das besondere ist jetzt daran, dass man diese Abfindung so lange annehmen kann, solange das mit Sicherheit eingeleitete Spruchverfahren letztinstanzlich entschieden ist ( hier geht es um die Frage der Höhe der Ausgleichszahlung und der Abfindung). Der Charme liegt jetzt daran, dass die Abfindung für die Dauer des Spruchverfahren mit 5% über dem Basiszins verzinst wird (aktuell 8,62%), die jährliche Ausgleichszahlung wird hier allerdings abgezogen.
Ich hoffe, das war einigermaßen verständlich
Hallo zusammen, was sind nun eigentlich die Optionen für die, die nicht angedient haben außer über die Börse zu verkaufen? Unter welchen Umständen kann es zu einem squeezeout kommen und was würde das genau bedeuten?
Sogar > 70……leider hab ich auf den letzten Drücker auch angedient, was nicht der Plan war😡
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.796.510 von Aktienduffy am 16.05.24 13:07:45Hallo Aktienduffy, danke für deine Aufklärung bzgl. meiner Überlegung da was zu drehen im Hintergrund. Ich verstehe nur Bahnhof zu "BGAV bei 68 Mega, vwap um die 66. ein novn-flotter ..... und kann daher damit nichts anfangen. Magst du das evtl. noch einmal Erklären, wie für einen 6-jährigen, um dich zu verstehen (siesst du damit noch Auswirkungen auf den aktuellen Kurs bzw. auf eine Nachbesserung innerhalb der 2-wöchigen Frist? Danke schon mal sehr!
Zitat von Aktienduffy: mit dem großzügig zeigen, wäre ich da eher skeptisch, das wording in der angebotsunterlage klingt ganz anders... kann natürlich sein, dass es eine drohgebärde ist oder war, um den elliotts dieser welt einhalt zu gebieten.
deswegen kommt mE ja dem Zeitpunkt des VWAPs massive Bedeutung zu, falls der BGAV überhaupt notwendig wird und eventuell die 90% in der nachfrist samt delisting angebot erreicht wird...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.796.204 von dogweiler am 16.05.24 12:33:22mit dem großzügig zeigen, wäre ich da eher skeptisch, das wording in der angebotsunterlage klingt ganz anders... kann natürlich sein, dass es eine drohgebärde ist oder war, um den elliotts dieser welt einhalt zu gebieten.
deswegen kommt mE ja dem Zeitpunkt des VWAPs massive Bedeutung zu, falls der BGAV überhaupt notwendig wird und eventuell die 90% in der nachfrist samt delisting angebot erreicht wird...
deswegen kommt mE ja dem Zeitpunkt des VWAPs massive Bedeutung zu, falls der BGAV überhaupt notwendig wird und eventuell die 90% in der nachfrist samt delisting angebot erreicht wird...
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.796.204 von dogweiler am 16.05.24 12:33:22der bgav wäre natürlich mega bei 68 oder mit dem aktuellen vwap um die 66. ein novn-floater mit mehr als 8% yield hätte schon charme
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.796.303 von Hubertuss am 16.05.24 12:42:59nein, sowas macht novartis defintiv nicht, da es inzwischen auch ein gerichtsurteil gibt (ich glaub es war stada), welches einem solchen agieren einen riegel vorschiebt.
es sind die BGAV Mechanismen, die den Kurs über 68 treiben...
es sind die BGAV Mechanismen, die den Kurs über 68 treiben...
Aktueller Kurs und Umsätze
Also da gehen schon auch 10k Pakete zu 69,50 über den Tisch. Kann es sein, dass da Große Adressen hier mit Novartis im Hintergrund abgestimmt haben und so, neben dem Übernahmeangebot von 68, zu einem höheren Preis für Ihre Stücke kommen (das Fußvolk das Angedient hat schaut, weil handlungsunfähig, dem treiben verärgert zu)?Gruß
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.796.141 von lupus2000 am 16.05.24 12:26:20Natürlich, ein freiwillig höheres Angebot wird es nicht geben, davon spricht auch keiner. Aber die Pflichtabfindung im Rahmen des GAV zählt imho nicht dazu. Aber mit mehr als 68 € würde ich dort natürlich auch nicht rechnen, aber auch nicht mit 51,X €, nur weil das vielleicht möglich wäre. Hier wird sich NOVN eher großzügig zeigen...
Binnen eines Jahres wird es kein höheres Angebot von Novartis geben, weil sie dann ALLE angedienten Aktien nachträglich höher vergüten müssten. Über die Börse kann Novartis ab jetzt aber zu beliebigen Preisen kaufen, ohne dass es eine Nachbesserungspflicht für angediente Aktien auslösen würde.
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