Die Zukunft von Drägerwerk seit Corona
eröffnet am 22.04.20 12:55:47 von
neuester Beitrag 09.05.24 16:15:28 von
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Kurz noch der versprochene Nachtrag zu möglichen Motiven des Großaktionärs, die getrennten Aktiengattungen trotz der KGaA-Struktur weiter fortzuführen.
Meines Erachtens ist in diesem Kontext § 14 Abs.1 (insbesondere Punkt c) der Unternehmenssatzung interessant:
Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafterin
(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn und sobald
(a) nicht mehr mehr als 50 % der Stimmrechte an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einer natürlichen oder juristischen Person, Gesellschaft oder Stiftung gehalten werden
oder
(b) zwar mehr als 50 % der Stimmrechte an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einer natürlichen oder juristischen Person, Gesellschaft oder Stiftung, die nicht Familiengesellschafter im Sinne von Buchstabe (c) ist, gehalten werden, diese jedoch nicht mindestens 15 % der Stimmrechte an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar hält
oder
(c) zwar mehr als 50 % der Stimmrechte an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einem Familiengesellschafter gehalten werden, dieser oder ein anderer Familiengesellschafter jedoch nicht mindestens 15% der Stimmrechte an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar hält. Familiengesellschafter im Sinne dieses Buchstaben (c) ist jede natürliche oder juristische Person, Gesellschaft oder Stiftung, die ein Abkömmling Herrn Dr. Heinrich Drägers ist oder mit einem Abkömmling Herrn Dr. Heinrich Drägers im Sinne von § 15 AktG bzw. § 15 AO verbunden oder – im Fall der Stiftung – von einem Abkömmling Herrn Dr. Heinrich Drägers gegründet oder zu dessen Gunsten eingerichtet ist;
oder
(d) mehr als 50 % der Stimmrechte an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einem Erwerber erworben werden und dieser Erwerber nicht innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden des Erwerbs ein Übernahme- oder Pflichtangebot gemäß den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) an die Aktionäre der Gesellschaft gerichtet hat. Kein Erwerber im Sinne dieses Buchstaben (d) ist Familiengesellschafter im Sinne von Buchstabe (c).
Die Beibehaltung der unterschiedlichen Gattungen dürften Familie Dräger somit als zusätzliche Absicherung gegen Probleme dienen, die sich aus den zitierten Bestimmungen der Unternehmenssatzung ergeben können. Eine andere Frage wäre natürlich, ob man alternativ nicht die Satzung ändern könnte.
Was die Geschäftsentwicklung betrifft, waren die Aussagen des Vorstands bei der Hauptversammlung sehr interessant. Ich habe dazu etwas im Parallelthread geschrieben → https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1376253-1-10/dra…
Meines Erachtens ist in diesem Kontext § 14 Abs.1 (insbesondere Punkt c) der Unternehmenssatzung interessant:
Ausscheiden der persönlich haftenden Gesellschafterin
(1) Die persönlich haftende Gesellschafterin scheidet aus der Gesellschaft aus, wenn und sobald
(a) nicht mehr mehr als 50 % der Stimmrechte an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einer natürlichen oder juristischen Person, Gesellschaft oder Stiftung gehalten werden
oder
(b) zwar mehr als 50 % der Stimmrechte an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einer natürlichen oder juristischen Person, Gesellschaft oder Stiftung, die nicht Familiengesellschafter im Sinne von Buchstabe (c) ist, gehalten werden, diese jedoch nicht mindestens 15 % der Stimmrechte an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar hält
oder
(c) zwar mehr als 50 % der Stimmrechte an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einem Familiengesellschafter gehalten werden, dieser oder ein anderer Familiengesellschafter jedoch nicht mindestens 15% der Stimmrechte an der Gesellschaft unmittelbar oder mittelbar hält. Familiengesellschafter im Sinne dieses Buchstaben (c) ist jede natürliche oder juristische Person, Gesellschaft oder Stiftung, die ein Abkömmling Herrn Dr. Heinrich Drägers ist oder mit einem Abkömmling Herrn Dr. Heinrich Drägers im Sinne von § 15 AktG bzw. § 15 AO verbunden oder – im Fall der Stiftung – von einem Abkömmling Herrn Dr. Heinrich Drägers gegründet oder zu dessen Gunsten eingerichtet ist;
oder
(d) mehr als 50 % der Stimmrechte an der persönlich haftenden Gesellschafterin unmittelbar oder mittelbar von einem Erwerber erworben werden und dieser Erwerber nicht innerhalb von drei Monaten nach Wirksamwerden des Erwerbs ein Übernahme- oder Pflichtangebot gemäß den Regelungen des Wertpapiererwerbs- und Übernahmegesetzes (WpÜG) an die Aktionäre der Gesellschaft gerichtet hat. Kein Erwerber im Sinne dieses Buchstaben (d) ist Familiengesellschafter im Sinne von Buchstabe (c).
Die Beibehaltung der unterschiedlichen Gattungen dürften Familie Dräger somit als zusätzliche Absicherung gegen Probleme dienen, die sich aus den zitierten Bestimmungen der Unternehmenssatzung ergeben können. Eine andere Frage wäre natürlich, ob man alternativ nicht die Satzung ändern könnte.
Was die Geschäftsentwicklung betrifft, waren die Aussagen des Vorstands bei der Hauptversammlung sehr interessant. Ich habe dazu etwas im Parallelthread geschrieben → https://www.wallstreet-online.de/diskussion/1376253-1-10/dra…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.753.168 von JuliaPapa am 08.05.24 16:33:34Eigentlich nicht überraschend. Thomas Fischler hatte auf der Präsentationen der mwb German Small Cap Select Conference im April auf Rückfrage schon überdeutlich gesagt, das SD keine Umwandlung der VA in StA will. Das klang dort auch bereits sehr apodiktisch.
Stefan Dräger hat heute in der Hauptversammlung ganz klar gesagt, dass es keine Änderung der KGaA-Struktur und auch keinen Umtausch von Vorzugsaktien in Stammaktien geben werde. Seine Begründung lautete sinngemäß, dass man mit der aktuellen Situation alles im Griff habe und ein Umtausch der Aktien nur Unruhe ins Unternehmen bringen würde.
Es gibt noch einen anderen Grund, warum der Großaktionär die aktuelle Aktienstruktur beibehalten möchte. Aus Zeitgründen werde ich Details dazu später posten.
Dass die Vorzüge höher notieren als die Stämme, liegt im Übrigen darin begründet, dass die breit gestreuten Vorzüge im SDAX notieren. Die Kursdifferenz ist aktuell mit 11% im hstorischen Vergleich eher niedrig, bei Fuchs (ähnliche Aktionärsstruktur, allerdings keine KGaA) notieren die Vorzüge mit einem Aufpreis von 28%, bei Sartorius sind es 27%.
Insgesamt ist Dräger in jedem Fall, unabhängig von der Aktiengattung, extrem unterbewertet.
Dass die Vorzüge höher notieren als die Stämme, liegt im Übrigen darin begründet, dass die breit gestreuten Vorzüge im SDAX notieren. Die Kursdifferenz ist aktuell mit 11% im hstorischen Vergleich eher niedrig, bei Fuchs (ähnliche Aktionärsstruktur, allerdings keine KGaA) notieren die Vorzüge mit einem Aufpreis von 28%, bei Sartorius sind es 27%.
Insgesamt ist Dräger in jedem Fall, unabhängig von der Aktiengattung, extrem unterbewertet.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.753.312 von deepvalue am 08.05.24 16:55:48
Ich nicht. Bin schon immer St.A. - von Vz.A. halte ich nichts. Sowas brauchte man vielleicht vor 50 Jahren, Henkel, Fuchs haben das ja auch.
Und der Dividendenvorzug? Ist das wirklich ein Vorzug, oder nur eine schlechtere Rendite, bei allen 3 Aktien.
Und Stammaktien sollten ja eigentlich höher stehen als die Vorzüge, ausser eben in Zeiten mit roten Zahlen, sofern die Vorzüge
eine Nachzahlungsklausel haben.
Zitat von deepvalue: Ja, ich war auch entsetzt, als ich die Klarheit der Absage gehört habe.
Ich nicht. Bin schon immer St.A. - von Vz.A. halte ich nichts. Sowas brauchte man vielleicht vor 50 Jahren, Henkel, Fuchs haben das ja auch.
Und der Dividendenvorzug? Ist das wirklich ein Vorzug, oder nur eine schlechtere Rendite, bei allen 3 Aktien.
Und Stammaktien sollten ja eigentlich höher stehen als die Vorzüge, ausser eben in Zeiten mit roten Zahlen, sofern die Vorzüge
eine Nachzahlungsklausel haben.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.753.168 von JuliaPapa am 08.05.24 16:33:34Ja, ich war auch entsetzt, als ich die Klarheit der Absage gehört habe. SD ist der AKtienkurs anscheinend komplett egal. Andererseits wird es mit ihm auch keine Private Equity Partner wie bei DES oder Springer geben. Ich hoffe, dass der Laden trotz SD eine ausreichende Profitabilität erreicht. Mit aktuell 900 Mio. Market Cap kostet die Bude gerade mal ein Viertel des Umsatzes, während andere Unternehmen mit dem doppelten bewertet sind. Da kann man das riesen Potential erkennen, wenn der Turn Around bei Medical gelingt und dann vielleicht irgendwann mal auch eine Aktionärsorientierte Politik betrieben wird.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.416.885 von deepvalue am 08.03.24 09:18:24
Stefan Dräger hat heute in der Hauptversammlung ganz klar gesagt, dass es keine Änderung der KGaA-Struktur und auch keinen Umtausch von Vorzugsaktien in Stammaktien geben werde. Seine Begründung lautete sinngemäß, dass man mit der aktuellen Situation alles im Griff habe und ein Umtausch der Aktien nur Unruhe ins Unternehmen bringen würde.
Zitat von deepvalue: Ich kaufe vorsichtig Stammaktien, da ich bei den marktbreiten VZ davon ausgehe, dass diese irgendwann in Stämme umgewandelt werden. SD hat auch über die KGaA genügend Möglichkeit die Gesellschaft zu kontrollieren. Daher benötigt er keine VZ.
Stefan Dräger hat heute in der Hauptversammlung ganz klar gesagt, dass es keine Änderung der KGaA-Struktur und auch keinen Umtausch von Vorzugsaktien in Stammaktien geben werde. Seine Begründung lautete sinngemäß, dass man mit der aktuellen Situation alles im Griff habe und ein Umtausch der Aktien nur Unruhe ins Unternehmen bringen würde.
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.622.694 von deepvalue am 15.04.24 19:34:39Der heutige Verkaufsdruck war nicht zu übersehen und in der Tat liegt die Vermutung eines Datenlecks bei Dräger nahe (für Dräger sehr ungewöhnlich).
Andererseits sind die Zahlen aus meiner Sicht erfreulich, seit 2014 hat Dräger (von den Covid-Sondersituationen in Q1 2021 und Q1 2023 abgesehen) kein derart gutes EBIT in Q1 erzielt, zudem liegt der Auftragseingang ein ganzes Stück über den Erwartungen. Insoweit ist mir unklar, mit welchem Grund jemand bei Vorabkenntnis der Zahlen hätte verkaufen sollen.
Andererseits sind die Zahlen aus meiner Sicht erfreulich, seit 2014 hat Dräger (von den Covid-Sondersituationen in Q1 2021 und Q1 2023 abgesehen) kein derart gutes EBIT in Q1 erzielt, zudem liegt der Auftragseingang ein ganzes Stück über den Erwartungen. Insoweit ist mir unklar, mit welchem Grund jemand bei Vorabkenntnis der Zahlen hätte verkaufen sollen.
Da hatten ein paar schon heute Nachmittag (deutlich rückläufiger Kurs) etwas mehr gewusst. Wobei ich die Zahlen nicht so schlecht finde.
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17982995-eqs-adho…
https://www.wallstreet-online.de/nachricht/17982995-eqs-adho…
Antwort auf Beitrag Nr.: 75.417.062 von deepvalue am 08.03.24 09:30:43
Ganz interessant: Profitability first heisst auch die Schließung z.B. des Standorts in Hagen...... Bei Dräger hat man anscheinend wirklich den Ernst der Lage verstanden.....
Zitat von deepvalue: Interview mit Lescow
https://www.brn-ag.de/43088
Ganz interessant: Profitability first heisst auch die Schließung z.B. des Standorts in Hagen...... Bei Dräger hat man anscheinend wirklich den Ernst der Lage verstanden.....
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